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Änderung der Prüfungs- & Studienordnung (PStO-AB)
Am 2. Dezember 2025 soll im Senat der TU Ilmenau eine neue Prüfungs- und Studienordnung (PStO-AB) abgestimmt werden. Hier lest ihr alle Infos zu diesem Thema.
Jana / 2025-12-02, 15:46:18h

Am 2. Dezember 2025 soll im Senat der TU Ilmenau eine neue Prüfungs- und Studienordnung (PStO-AB) abgestimmt werden. Einige Punkte darin sind vor allem aus studentischer Sicht als kritisch zu betrachten. Hier lest ihr alle Infos zu diesem Thema.

Update nach der Senatssitzung (2. Dezember 2025, 16:45 Uhr)

Die PStO-AB wurden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Sie wird ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft treten. Das bedeutet, dass die Regelungen zu den 3. Wiederholungsversuchen, Freiversuchen und zur Höchststudiendauer in dieser Form, wie wir sie unten erklären, beschlossen wurden.

Update von der Senatssitzung (2. Dezember 2025, 12:00 Uhr)

Die unten genannte Petition zur Vertagung der Abstimmung über die PStO-AB im Senat haben ca. 650 Studierende zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Vertagung unterzeichnet. Das sind fast 20% aller eingeschriebenen Studierenden an der TU Ilmenau. Der Antrag wurde trotzdem nahezu einstimmig abgelehnt.

Was ist die PStO-AB?

Die PStO-AB ist die allgemeine Prüfungs- und Studienordnung der TU Ilmenau. Sie regelt alle Aspekte des Studiums, wie beispielsweise die Regelstudienzeit, Prüfungen oder Abschlussarbeiten. Neben der PStO-AB gibt es Prüfungsordnungen spezifisch für jeden Studiengang.

Was ist der Senat?

Der Senat ist das höchste Entscheidungsgremium der TU Ilmenau. Er kümmert sich um alle Themen, die fakultätsübergreifend sind (z.B. Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen, Einrichtung, Änderung und Auflösung von Studiengängen usw.). Der Senat setzt sich aus 10 Professoren, 3 wissenschaftlichen Mitarbeitern, 3 Mitarbeitern aus Verwaltung und Technik und 3 Studierenden zusammen.
Zu ihm gehören darüber hinaus zwei Ausschüsse: Der Studienausschuss und der Forschungsausschuss. Im Studienausschuss wurden bspw. die Regelungen zur PStO-AB diskutiert. An den Sitzungen des Senats dürfen unter anderem das Präsidium und der studentische Konsul mit einem Antrags- und Rederecht teilnehmen. Vorsitzender des Senats ist der Universitätspräsident. Die Sitzungen des Senats sind im Allgemeinen hochschulöffentlich. Das bedeutet, dass alle Angehörigen der TU Ilmenau an der Sitzung teilnehmen und zuhören können.

Was soll im Senat abgestimmt werden?

Im Senat soll eine neue Prüfungs- und Studienordnung (PStO-AB) abgestimmt werden. Die letzte Fassung, die auch aktuell noch gilt, ist aus dem Jahr 2021.
In der neuen PStO-AB sollen einige, teils auch gravierende Änderungen für die Studierenden beschlossen werden.
Wir berufen uns bei den nun folgenden Infos auf Falk Matthes (Konsul), Florian Ludwig (StuRa), José Förster (StuRa) und Dimpi Nilesh Mehta (Fachschaftsrat WM) und ihre Infoveranstaltung per WebEx vom 1. Dezember 2025 um 19:00 Uhr.

Neben den drei bedeutsamsten Regelungen, auf die wir gleich detaillierter eingehen, gehen mit der neuen PStO-AB auch eine Vielzahl weiterer Änderungen einher. Sie beinhalten unter anderem Aspekte zur Benotung von Abschlussarbeiten, zu Wahlmodulen sowie zu Bonuspunkten und zum Nachteilsausgleich. Sobald die neue PStO-AB beschlossen wurde, werden wir auch diese Punkte nochmal in den Fokus rücken.

Ab hier möchten wir zunächst die kritischsten Punkte für euch beleuchten.

Wegfall der 3. Wiederholungsprüfungen

In der neuen PStO-AB soll die Möglichkeit auf 3. Wiederholungsprüfungen für alle Studiengänge wegfallen. Bisher war es so, dass man einen 3. Wiederholungsversuch einer Prüfung beantragen konnte, wenn man sie beim 2. Versuch nicht bestanden UND bereits 80% seines Studiums abgeschlossen hatte. Diese Regelung soll ersatzlos gestrichen werden. Ein 2. Wiederholungsversuch soll dann allerdings für alle Prüfungen im Studiengang möglich sein. Nach aktueller Regelung kann man diesen Versuch nur 6x im Bachelor und 3x im Master in Anspruch nehmen.

Wegfall der Freiversuche

Eine weitere Neuerung in der neuen PStO-AB soll der Wegfall der Freiversuche sein. Es soll aber möglich sein, für alle Prüfungsleistungen einmalig einen Notenverbesserungsversuch einzulösen.

Die Regelungen zu den 3. Wiederholungsprüfungen und den Freiversuchen treten nach positiver Abstimmung im Senat ab dem 1. Oktober 2028 in Kraft.

Einführungs einer Höchststudiendauer

Mit der neuen PStO-AB soll eine Höchststudiendauer eingeführt werden. Würde man seine Regelstudienzeit um die gleiche Länge überschreiten, würde man den Prüfungsanspruch im Studiengang verlieren und exmatrikuliert werden. Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:

Die Regelstudienzeit in Studiengang XY beträgt 6 Semester.
Student XY studiert nun 13 Semester.
In diesem Fall würde die Regelung zur Höchststudiendauer greifen und der Student würde exmatrikuliert werden.

Diese Regelung tritt nach positiver Abstimmung im Senat ab dem 1. Oktober 2029 für alle Studierenden in Kraft, die bis zum Sommersemester 2026 eingeschrieben werden.

Wann soll im Senat abgestimmt werden?

Final abgestimmt über die PStO-AB wird am Dienstag, den 2. Dezember 2025 in der Senatssitzung um 8:30 Uhr. Die Sitzung findet im Senatssaal (Leibnizbau über der Universitätsbibliothek) hochschulöffentlich und ohne Anmeldung statt und ist somit für alle Studierenden zugänglich. Diese Senatssitzung bietet die letzte Chance, die PStO-AB vor ihrem Beschluss nochmal zu diskutieren, andernfalls wird sie in der vorliegenden Fassung beschlossen. Wichtig zu erwähnen ist, dass man als Besucher der Sitzung kein Rederecht hat, also nicht mitdiskutieren darf.

Welche Folgen haben die Änderungen?

Mit den Änderungen der PStO-AB und vor allem der Einführung der Höchststudiendauer befürchten die Studierenden, dass sich der Ruf der TU Ilmenau verschlechtern und die Studierendenzahlen dadurch weiter sinken könnten. Welches Ausmaß das hat, sei vor dem Hintergrund der Einführung dieser Regelung noch nicht diskutiert worden.

Laut Falk, Florian, José und Dimpi ist die Einführung der Höchststudiendauer auch mit einer erheblichen Signalwirkung an internationale Studierende, Studierende mit Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern und ehrenamtlichem Engagement verbunden. Es würde die Gefahr bestehen, dass vor allem diese Gruppen sich an der Universität nicht mehr willkommen fühlen. Sie nennen auch einen höheren psychischen Druck im Zusammenhang mit der Höchststudiendauer, der zu einer höheren Abbruchquote in den Studiengängen an der TU Ilmenau führen könnte. Ehrenamtliches Engagement würde durch die Höchststudiendauer ebenfalls nicht gefördert werden. Auch die Argumentation, dass Langzeitstudierende die Kapazitäten in der Bürokratie binden, sehen die vier Studierenden als nicht ausreichend für eine solche Regelung an. Langzeitstudierende würden so schon durch die Langzeitstudiengebühren in Höhe von 500€ pro Semester unter wirtschaftlichem Druck stehen. Sie würden zudem “nicht wesentlich mehr Ressourcen als Studierende innerhalb der Regelstudienzeit” beanspruchen, sondern diese lediglich über einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Würden die Langzeitstudierenden wegfallen, würden sich auch die Mittel bspw. für Teile der Bibliothek verringern, die aus den Langzeitstudiengebühren finanziert werden.

Wen betreffen die Regelungen?

Die neuen Regelungen der PStO-AB gelten fakultäts- und studiengangsübergreifend und sind somit prinzipiell für alle Studierenden der TU Ilmenau relevant.

Gibt es Übergangsfristen für diese Regelungen?

Für alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 2026 immatrikuliert sind, gilt eine Übergangsfrist. Freiversuche und 3. Wiederholungsversuche sind bis 30.09.2028 noch für diese Studierenden möglich. Die Höchststudiendauer tritt für Studierende, die bis einschließlich des Sommersemesters 2026 eingeschrieben sind zum 01.10.2029 in Kraft.

Warum sind diese Regelungen kritisch?

Die Änderungen, die die Höchststudiendauer betreffen, bieten für verschiedene Studierendengruppen Probleme. Das sind unter anderem Studierende, die auf einen Nebenjob angewiesen sind, Studierende mit Kindern und Studierende mit Beeinträchtigungen. Auch für das Ehrenamt am Campus können die Änderungen kritisch werden, denn viele der studentischen Vereine werden vor allem von älteren Studierenden gestützt, sind ein integraler Bestandteil des Lebens auf dem Campus und machen die TU Ilmenau im Kern aus.
Auch wird kritisch angemerkt, dass der Vorschlag erst am 11. November 2025 - also gerade einmal drei Wochen vor der Senatssitzung - von der Fakultät IA eingereicht wurde. Dies hat zur Folge, dass es kaum Zeit für tiefere Diskussionen darüber oder eine Folgenabschätzung gab.

Ihr könnt bei der Senatssitzung dabei sein

Bei der Senatssitzung besteht für Zuschauende zwar kein Rederecht, jedoch erzeugt es eine deutliche Signalwirkung, wenn Betroffene der Regelungen sowie Studierende teilnehmen und sich aktiv zeigen. Das zeigt auch, welche Tragweite die Entscheidung des Senats hat.

Petition zur Vertagung

Einige engagierte Studierende haben eine Petition zur Vertagung der Abstimmung im Senat gestartet. Das würde bedeuten, dass nicht am 2. Dezember 2025 über die PStO-AB abgestimmt wird. Ihr könnt die Petition hier unterschreiben, wenn ihr das möchtet.

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