Nachdem wir schon die kritischsten Punkte in der neuen PStO-AB beleuchtet haben, haben wir mit dem studentischen Konsul der TU Ilmenau, Falk Matthes, gesprochen. Er hat mit uns über wichtige Änderungen der neuen Prüfungsordnung gesprochen und sie nochmal zusammengefasst. Hier könnt ihr nochmal alle Infos zur PStO-AB und der Kritik dazu nachlesen.
Für viele Studierende kam die Änderung der PStO-AB sehr plötzlich. Tatsächlich wurde sie aber schon lange geplant. "Die aktuelle Neufassung, wie sie kommen wird, ist jetzt seit zwei Jahren in Bearbeitung", erklärt Falk. Generell gibt es für die neue PStO-AB einige Übergangsfristen und manche Punkte treten nicht sofort in Kraft. In vollem Umfang gilt die PStO-AB erst ab dem 01.10.2026. Die Freiversuche und 3. Wiederholungsversuche kann man sogar noch bis zum 30.09.2028 in Anspruch nehmen, wenn man bis einschließlich Sommersemester 2026 eingeschrieben ist, sagt er. Die Höchststudiendauer tritt zum 01.10.2029 in Kraft.
Falk sagt uns im Interview, dass die neuen Regelungen mehr Druck ins Studium bringen. "Wenn man sich vorher nicht sicher war, ob man ein Modul wirklich mitschreiben soll, dann hat der Freiversuch einem die Möglichkeit gegeben, das zu tun, ohne einen Versuch zu verlieren", meint der Konsul. "Die Höchststudiendauer kann auch dafür sorgen, dass man stark unter Druck gerät. Gerade wenn man sich neben dem Studium noch anderweitig beschäftigt. Das kann natürlich dafür sorgen, dass man mindestens die Regelstudienzeit überschreitet, aber dann ist noch die Gefahr, dass man die Höchststudiendauer erreicht, was dafür sorgt, dass man vielleicht exmatrikuliert wird", fügt er hinzu.
Einige engagierte Studierende hatten wenige Tage vor der Abstimmung im Senat über die PStO-AB eine Petition zur Vertagung ins Leben gerufen. "Da hatten wir tatsächlich rund 650 Unterschriften gesammelt. Das heißt, wir haben fast 20% der Studierenden erreicht", erzählt Falk im Interview. Trotzdem hat der Senat fast einstimmig gegen den Antrag der Vertagung und anschließend für die neue PStO-AB gestimmt.
"Im Gesamtpaket, das alles auf einen Schlag, ist eine deutliche Verschlechterung der Studienbedingungen aus meiner Sicht", meint Falk auf die Frage hin, wie er die Änderungen wahrnimmt. "Ich denke nicht, dass ein Abschluss daran gemessen wird, wie lange man dafür brauchen darf", sagt er noch dazu.
Neben Konsul Falk Matthes haben wir auch Prof. Dr. Anja Geigenmüller interviewt. Sie ist Vizepräsidentin für Studium und Lehre an der TU Ilmenau, war zur Abstimmung im Senat ebenfalls anwesend und hat die neue PStO-AB mit erarbeitet.
"Die Prüfungsordnung hatte Regelungen, die mit heutigen Rechtsordnungen und Normen nicht mehr übereinstimmten", erzählt uns Frau Geigenmüller auf die Frage hin, warum die Prüfungsordnung überhaupt geändert werden musste. Als Beispiele nennt sie Regelungen zu Klausureinsichten und die Frage der Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen.
Wir haben mit Frau Geigenmüller auch über die kritischste Änderung der PStO-AB gesprochen: Die Höchststudiendauer. "Der Antrag [dazu] kam aus den Fakultäten", sagt uns Frau Geigenmüller. "Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen der Frage, wie verbindlich ein Studium sein soll und welche Erwartungen wir an Studierende haben bezüglich ihres Studienerfolgs", erklärt sie. Sie weist im Interview auch auf Regelungen zu Urlaubssemestern oder individuellen Vereinbarungen hin und meint damit besonders Studierende, die beispielsweise Familienmitglieder pflegen oder arbeiten müssen, um sich das Studium überhaupt leisten zu können. Die Universität und die Prüfungsordnung würde in solchen Fällen unterstützen, versucht sie die Angst vor der Höchststudiendauer zu nehmen. Laut Frau Geigenmüller ist der Prozentsatz an Studierenden, die die Regelung zur Höchststudiendauer überhaupt betreffen könnte, sehr gering. "In den Prüfungsordnungen ab 2021 ist das ein niedriger, einstelliger Prozenzsatz", erklärt sie. "Wir haben auch Einschreibungen im 69. Semester und das sind Extremfälle, die nicht mehr gut zu rechtfertigen sind", fügt sie hinzu. "Wir müssen uns auch gegenüber dem Steuerzahler rechtfertigen, was wir mit Steuergeldern anstellen."
Während Studierende wie Falk vermuten, dass die Änderung der PStO-AB tiefgreifende Änderungen für Studierende bedeutet, sieht Frau Geigenmüller das nicht so. "Ich kann mir keine Auswirkungen auf das Studierendenleben vorstellen. Ich erwarte keine negativen Konsequenzen", sagt sie, denn das würde unterstellen, dass die Regelungen dazu beitragen, Studierende in ihrer Selbstentfaltung einzugrenzen. "Die Zahlen, die uns vorliegen, sprechen sehr dafür, dass es zwischen 1% und 3% in einem Studiengang sind, die von der Regelung betroffen sein könnten und auch dann ist im individuellen Fall zu prüfen, ob das tatsächlich zutrifft."
Frau Geigenmüller hat im Interview mit uns auch über positive Veränderungen und Verbesserungen in der neuen PStO-AB gesprochen. "Eine Verbesserung besteht darin, dass wir in vielen Regelungen klarer sind", berichtet sie. "Die alte Ordnung hatte ab und zu Formulierungen, die eher Verwirrung gestiftet haben. Das war total wichtig, das glatt zu ziehen." Auch wurden laut ihr Dinge herausgenommen, die für das Prüfungsverhältnis zwischen Studierenden und der Universität irrelevant waren. Im Allgemeinen betont Frau Geigenmüller die Verbesserung, dass sich "die Universität an geltendes Recht hält".
Wer unsicher ist, was die Änderungen betrifft, sollte sich die Prüfungsordnung einmal durchlesen, rät Frau Geigenmüller im Interview. Man könnte sich außerdem an die Prüfungsämter, die Zentrale Studienberatung und die Fachschaftsräte wenden.